Nein.
Liegt bei Ihnen eine behandlungsbedürftige Adipositas vor, sodass die Indikation für einen adipositaschirurgischen Eingriff leitlinienkonform gestellt werden kann, ist keine Antragstellung erforderlich.
Grundsätzlich gilt bei adipositaschirurgischen Eingriffen das sogenannte Sachleistungsprinzip. Es besagt, dass das operierende Krankenhaus die Leistung erbringt und die Kostenträger zunächst bezahlen müssen. Im Nachgang können diese die Operationsindikation durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüfen lassen. Wenn keine Übereinkunft im Hinblick auf die Operationsindikation erzielt werden kann und die Krankenversicherung die Kostenübernahme verweigert, muss die operierende Klinik den Rechtsweg gehen, also eventuell sogar gerichtlich gegen die Krankenversicherung vorgehen.
Als Patient/-in sind Sie davon nicht betroffen und es entstehen Ihnen keine Kosten!